Urlaub auf Föhr     
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AGB
Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.
Buchungsanfrage
Die Buchungsanfrage kann mündlich oder schriftlich per Brief, Fax oder Email erfolgen. Sie stellt keinen Anspruch auf Buchung dar.

2.
Mietvertrag
Nach erfolgreicher Buchungsanfrage erhält der Mieter vom Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag. Im Mietvertrag werden An- und Abreisedatum sowie der fällige Mietpreis vereinbart. Der Mieter tritt stellvertretend für alle im Mietvertrag mit aufgeführten Personen auf. Der Mietvertrag ist innerhalb von 3 Tagen schriftlich per Brief, Fax oder Email an den Vermieter zurück zu senden.

Der Mietvertrag kommt erst mit der durch den Vermieter im nachfolgenden an den Mieter gesendeten Buchungsbestätigung zustande.

3.
Leistungen und Preise
Für den Umfang der vom Vermieter vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot unter www.wohnen-in-nieblum-foehr.de beschriebenen Angaben sowie die im Mietvertrag im Besonderen aufgeführten Vereinbarungen maßgeblich.

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Gesondert können Endreinigung, Kurtaxe und gemietete Wäschepakete anfallen. Weitere Kosten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.
Kurtaxe
Die Kurkarten werden für jede im Mietvertrag aufgeführte Person fällig. Die Kurkarten werden vom Vermieter erstellt und dem Gast im Vorwege zugesandt. Die entstehenden Kosten hat der Gast dem Vermieter vor Aufenthaltsbeginn zu erstatten.

5.
Bezahlung
Mit der Buchungsbestätigung wird innerhalb der folgenden 10 Tage eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters fällig.

Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.

Die gesamte Restzahlung ist, soweit nicht eine Zahlung nach Beendigung des Aufenthaltes vereinbart wurde, am Tag der Anreise an den Vermieter zu zahlen.

Werden die Anzahlung oder die Restzahlung oder beide nicht fristgerecht geleistet, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung von maximal 1 Tag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.
Reiserücktrittsrecht des Gastes
Mit der Buchungsbestätigung werden beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder sonstige Ereignisse entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des Gesamtmietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.

Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast 90 % der Gesamtsumme des Mietpreises an den Vermieter zu entrichten.

Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Vermieter gegenüber Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Zahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. In jedem Fall behält sich der Vermieter die Inrechnungstellung einer Bearbeitungsgebühr vor.

Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem Vermieter zu erklären. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich per Brief, Fax oder Email zu erfolgen.

7.
Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und entsprechend Beweis zu führen.

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist, und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den Vermieter erfolgt ist.

Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt, eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird.

Die Unterkunft darf nur mit der vom Vermieter angegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und einer einhergehenden Schadensersatzforderung begründen.

Die Leerung des Mülleimers, die Entleerung des Kühlschrankes sowie sonstiger Behältnisse und die Reinigung des Geschirrs sind nicht Teil der Endreinigung und sind vom Mieter vor Abreise zu übernehmen. Andernfalls trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Werden Haustiere gestattet, sind diese auf dem Grundstück ausschließlich angeleint zu halten. Das Ausführen im Garten ist untersagt.

Das Rauchen ist in sämtlichen  Räumen der Unterkunft strengstens untersagt.

Der im Gebäude aushängenden Hausordnung ist Folge zu leisten.

8.
Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für sämtliche Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Mietpreis beschränkt.

9.
An- und Abreisezeiten
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu räumen, es sei denn, es ist anderes schriftlich vereinbart worden.

10.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters ebenfalls maßgebend.

11.
Sonstiges
Gesonderte Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

12.
Salvatorische Klausel
Ist bei der Verwendung dieser AGB eine Klausel unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweicht. Die weiteren geregelten Punkte behalten jedoch ihren vereinbarten Inhalt.